Das Stammbuch / Familienbuch

  • Januar 5, 2011 at 10:33

Die gute alte Zeit der Familienbücher ist vorbei

Über viele Jahre war das Familienbuch für die Sammlung der familiären Urkunden zuständig. Das Familienbuch wurde teilweise auch als Stammbuch bezeichnet. Die beurkundende Behörde für das Familienbuch war das Standesamt, dass die Eheschließung durchgeführt hat. Der Deutsche Bundestag hat zum 31.12.2008 beschlossen, das Stammbuch der Familie durch das elektronische Personenstandsregister zu ersetzen.

Für Eheschließungen nach dem 01.01.2009 werden keine Familienbücher von den Standesämtern mehr ausgegeben. Als Grund für die Aufgabe, der langen Tradition der Familienbücher, ist zu vermuten, dass die Städte und Gemeinden, sich die Papierkosten für die Urkunden, die in den Familienbüchern eingeheftet wurden, sparen wollten. Stattdessen wird die Eheschließung im elektronischen Heiratsregister eingetragen. Die Familienbücher enthielten folgende Urkunden und Inhalte. Die Abstammungsurkunden der Eheleute. In der Familienbuchurkunde sind neben den Eltern der Brautleute mit ihren Geburtsdaten und eventuellen Sterbedaten, auch die Brautleute mit ihren Daten eingetragen. Des Weiteren enthielten die Stammbücher die Heiratsurkunde, die über die Eheschließung der Eheleute Auskunft gaben. Für Brautpaare war auch eine Urkunde über die kirchliche Trauung Bestandteil der Familienbücher. Aber auch die Geburtsurkunden sowie die Taufbescheinigungen der Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, wurden in die Stammbücher eingetragen. Wenn die Ehe geschieden wurde, wurde die Beendigung der Ehe in der Heiratsurkunde nicht festgehalten. Die Urkunde über die Beendigung der Eheschließung stellte das Scheidungsurteil dar. Die Familienbücher enthielten auch eine Ahnentafel, die aber freiwillig und selbstständig von den Eheleuten ausgefüllt werden konnte. Des Weiteren enthielten die Familienbücher Gesetzestexte als Auszüge, aus dem Personenstandsgesetz und aus dem Ehegesetz. Als Hilfestellung, um für den Nachwuchs den richtigen Namen zu finden, enthielten die meisten Stammbücher auch ein Vornamensverzeichnis für männliche und weibliche Vornamen. Für den Fall, dass ein Partner stirbt, enthielten die Stammbücher auch Sterbeurkunden sowie einige Abstammungsurkunden und Geburtsurkunden für weiteren Nachwuchs. Auch die Bedeutung der einzelnen Ehejahre konnte den Familienbüchern entnommen werden. Die Familienbücher gab es in den verschiedensten Ausführungen, diese wurden vom Brautpaar ausgesucht und bezahlt. Nach der Abschaffung werden die Daten der Eheschließung, die Geburt der Kinder und andere Anlässe vom Standesamt nur noch im Heiratsregister ganz unromantisch elektronisch gespeichert. Wie schade, wer noch ein Stammbuch zuhause hat, sollte dies auf jeden Fall in Ehren halten.

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